Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026
1. EINLEITUNG
1.1 Annahme der Bedingungen
1.2 Geltungsbereich
1.3 Änderungen & Mitteilungen
2. NUTZUNG DER DIENSTE
2.1 Nutzung zu Wohnzwecken
2.2 Verbotener Weiterverkauf
2.3 Verantwortung für Nutzer
2.4 Haftungsbeschränkung – Dienst
3. ABRECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Autorisierung der automatischen Zahlung
3.2 Autorisierung elektronischer Zahlungsdienste
3.3 Zahlungsbenachrichtigung
3.4 Widerruf der automatischen Zahlung
3.5 Aktualisierungen der Kontoinformationen
3.6 Elektronische Mitteilungen
3.7 Passwortsicherheit
3.8 Höhere Gewalt – Zahlungsabwicklung
3.9 Gebühren für Zahlungsmethoden
3.10 Ausschließliche persönliche Nutzung
3.11 Haftung für Zahlungsfehler
3.12 Keine Kreditgewährung
4. ZAHLUNG PER SCHECK / ACH; RÜCKGÄNGIG GEMACHTE POSTEN, DRITTANBIETERABWICKLUNG
4.1 Scheck-/ACH-Autorisierung
4.2 Bearbeitungsgebühren von Drittanbietern
5. RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIE VON UNILINK COMMUNICATIONS / 30-TAGE-GARANTIE
6. RABATTE FÜR DIENSTEBÜNDEL
7. EIGENTUM VON UNILINK COMMUNICATIONS
8. UNTERBRECHUNG DES DIENSTES
9. AUSRÜSTUNG
9.1 Haftungsausschluss für Ausrüstungsgarantien
9.2 Haftungsbeschränkung – Ausrüstung
9.3 Rechtsbehelf bei Ausrüstungshaftung
10. EIGENTUM DES ABONNENTEN
10.1 Zugang zu Abonnentenausrüstung
11. STEUERN/GEBÜHREN
11.1 Überprüfung von Steuern und Gebühren
12. SORGFALT IM UMGANG MIT DEM EIGENTUM UND DEM DIENST VON UNILINK COMMUNICATIONS
12.1 Verlegung der Ausrüstung
13. ZUGANG ZU DEN RÄUMLICHKEITEN DES ABONNENTEN
14. ANERKENNTNISSE UND EINWILLIGUNG BEZÜGLICH DER AUFZEICHNUNG VON KOMMUNIKATION UND KONTAKTRECHTEN
14.1 Aufzeichnung von Kommunikation
14.2 Einwilligung zu Telefonanrufen und anderen Kommunikationsmitteln
14.3 Sonstige Mitteilungen
14.4 Sonstige Einwilligungen
14.5 E-Mail-Adresse für Mitteilungen
15. ANFORDERUNG EINER SICHEREN VERBINDUNG
15.1 Aussetzung des Dienstes aus Sicherheitsgründen
16. ABTRETUNG ODER ÜBERTRAGUNG
17. KÜNDIGUNG UND ABLAUF
17.1 Kündigung durch den Abonnenten
17.2 Kündigung bei Insolvenz
17.3 Kündigung wegen Vertragsverletzung
17.4 Pflichten bei Kündigung
17.5 Verlängerung nach Stornierung oder Kündigung
18. RECHT VON UNILINK COMMUNICATIONS, RECHTSBEHELFE ZU VERFOLGEN, UND FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES ABONNENTEN
19. KAUTION
20. VORAUSZAHLUNG
21. INHALTE UND DIENSTE
22. TARIFE
23. VERZUGS- / WIEDERANSCHLUSSGEBÜHREN
24. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
25. RECHT ZUR EINHOLUNG VON BONITÄTSAUSKÜNFTEN
26. RECHTSVORBEHALT VON UNILINK COMMUNICATIONS
27. FREISTELLUNG
28. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
28.1 Einjährige Verjährungsfrist
28.2 Schadensersatz
29. DATENSCHUTZRICHTLINIE
30. SCHIEDSVERFAHREN
30.1 Vereinbarung zur Durchführung eines Schiedsverfahrens
30.2 Federal Arbitration Act
30.3 Mitteilung der Absicht, ein Schiedsverfahren einzuleiten
30.4 AAA-Regeln
30.5 Befugnis des Schiedsrichters
30.6 Schiedsgebühren
30.7 Rechtsmittel
30.8 Format der Anhörung
30.9 Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren
30.10 Ort der Anhörung
30.11 Unterlassungsanspruch
30.12 Wirkung der Bedingungen
30.13 Keine Sammelklagen
30.14 Recht auf Opt-out
30.15 Salvatorische Klausel
30.16 Verzicht auf Schwurgerichtsverfahren und Verzicht auf Sammelklagen
30.17 Ausnahmen
30.18 Opt-out von der Verjährungsfrist
31. HÖHERE GEWALT
32. FORTGELTUNG DER BEDINGUNGEN
33. GESAMTVEREINBARUNG
RICHTLINIE ZUR ZULÄSSIGEN NUTZUNG (AUP)
34. ZWECK DER AUP
35. VERBOTENE NETZWERK- & SYSTEMAKTIVITÄTEN
36. ILLEGALE ODER BETRÜGERISCHE NUTZUNG
37. SICHERHEIT / MISSBRAUCH VON RESSOURCEN
38. PRAKTIKEN DES NETZWERKMANAGEMENTS
39. VIREN & SCHÄDLICHER CODE
40. DURCHSETZUNG & VERSTÖSSE
41. KEIN VERZICHT
42. ÜBERARBEITUNGEN DER AUP
URHEBERRECHTSVERLETZUNG / DMCA-RICHTLINIE
43. DMCA-MELDEVERFAHREN
44. URHEBERRECHTSBESCHWERDEN
45. RICHTLINIE FÜR WIEDERHOLTE RECHTSVERLETZER
46. WIEDERHERSTELLUNG VON INHALTEN (GEGENMITTEILUNG)
47. VORLADUNGEN
48. RECHTSVORBEHALT
SMS/TEXTNACHRICHTEN-NUTZUNGSBEDINGUNGEN
49. SMS-OPT-IN UND EINWILLIGUNG
50. NACHRICHTENHÄUFIGKEIT
51. NACHRICHTEN- UND DATENGEBÜHREN
52. OPT-OUT-ANWEISUNGEN
53. HILFE UND SUPPORT
54. KEINE WEITERGABE VON SMS-EINWILLIGUNGSDATEN
55. SMS NICHT FÜR DEN DIENST ERFORDERLICH
56. UNTERSTÜTZTE MOBILFUNKANBIETER
57. DATENSCHUTZ
58. ÄNDERUNGEN DER SMS-BEDINGUNGEN
59. KONTAKTINFORMATIONEN
HUD, ERSCHWINGLICHER WOHNRAUM UND ZUSATZVEREINBARUNG ZUR EINHALTUNG STAATLICH REGULIERTEN WOHNRAUMS
ANWENDBAR AUF:
HUD-geförderte Immobilien
LIHTC (Low-Income Housing Tax Credit)-Immobilien
Immobilien im HOME- & CDBG-Programm
Öffentlicher Wohnungsbau, Mehrfamilienwohnungsbau, PBV, PBRA
Homekey und andere staatliche oder bundesstaatliche Programme für erschwinglichen Wohnraum
Jede Immobilie, die gesetzlich verpflichtet ist, HUD oder bundesstaatliche Wohnungsbauvorschriften einzuhalten
1. ANFORDERUNGEN AN NICHTDISKRIMINIERUNG UND GLEICHBERECHTIGTEN ZUGANG
2. ANFORDERUNGEN AN BARRIEREFREIHEIT & ANGEMESSENE VORKehrungen BEI BEHINDERUNG
3. DIENSTE FÜR PERSONEN MIT BEGRENZTEN ENGLISCHKENNTNISSEN (LEP)
4. VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR BEWOHNER VON HUD-GEFÖRDERTEM ODER ERSCHWINGLICHEM WOHNRAUM
4.1 Keine Gebühr für vorzeitige Kündigung, wenn
4.2 Keine Nötigung oder Koppelungsgeschäfte
4.3 Keine verpflichtenden Upgrades
5. INTERNET-SAMMELDIENST IN REGULIERTEM WOHNRAUM
6. EIGENTUM UND KONTROLLE DER INNENVERKABELUNG UND NETZWERKAUSRÜSTUNG
7. EXKLUSIVE MARKETINGRECHTE (FCC-ZULÄSSIG)
8. GEBÄUDEZUGANG FÜR INSTALLATION, WARTUNG UND NETZWERKBETRIEB
9. NETZWERKINTEGRITÄT UND SCHUTZ VOR STÖRUNGEN
10. SCHUTZ VON ABONNENTENINFORMATIONEN (HUD-KONFORMER DATENSCHUTZ)
11. VERHÄLTNIS ZU DEN MASTER-NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die folgenden Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung von Internet-, Sprach-, Video-, Breitband- oder damit verbundenen Diensten („Dienste“), die von UniLink Communications, LLC, einschließlich etwaiger Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder verbundener Unternehmen („UniLink“, „wir“, „unser“, „uns“) bereitgestellt werden. Die Nutzung der Dienste stellt die Annahme dieser Bedingungen dar.
Die Bedingungen umfassen:
Diese Dokumente bilden zusammen die Master-Nutzungsbedingungen. Jeder Nutzer, der nicht damit einverstanden ist, an diese Bedingungen gebunden zu sein, muss die Nutzung des Dienstes unverzüglich einstellen.
Der Abonnent akzeptiert diese Bedingungen durch:
Dies ist eine verbindliche rechtliche Vereinbarung zwischen dem Abonnenten und UniLink.
Diese Bedingungen gelten für alle Dienste, UniLink-eigene Geräte, von UniLink verwaltete Geräte sowie jede Person, die die Dienste über das Konto des Abonnenten nutzt.
UniLink kann die Bedingungen, Richtlinien oder Preise im gesetzlich zulässigen Umfang ändern. Eine Mitteilung kann erfolgen durch:
Die fortgesetzte Nutzung über 30 Tage gilt als Annahme.
Die Dienste sind ausschließlich für die persönliche Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt, sofern UniLink die gewerbliche Nutzung nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Der Abonnent darf den Netzwerkzugang (kabelgebunden oder drahtlos) ohne Genehmigung von UniLink nicht weiterverkaufen, weiterverteilen, teilen oder erweitern.
Der Abonnent ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter dem Konto stattfinden, unabhängig davon, ob sie autorisiert oder unautorisiert sind.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet UniLink Communications nicht für indirekte, Folgeschäden, exemplarische, besondere, beiläufig entstandene oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Wohnsitzes, Verlust von Geschäftstätigkeit, Umsatzeinbußen, entgangenen Gewinn oder Verlust des Firmenwerts, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, Bereitstellung, dem Betrieb oder der Funktionalität seines Dienstes ergeben.
UniLink Communications lehnt ausdrücklich jede Haftung für Ansprüche ab, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Ausfall, der Betriebsfähigkeit, der Leistung, Mängeln, Verlusten oder Schäden im Zusammenhang mit seinem Dienst ergeben.
Durch die Anmeldung zum Auto-Pay-Dienst autorisiert der Abonnent UniLink Communications, monatlich elektronisch Ihre bevorzugte Zahlungsmethode zu belasten/abbuchen, um den fälligen Saldo Ihres Kontos am auf Ihrer monatlichen Abrechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag zu begleichen. UniLink Communications wird Ihre Zahlungsmethode weiterhin jeden Monat belasten/abbuchen, sofern Sie Ihre Autorisierung nicht mindestens drei (3) Geschäftstage vor dem nächsten geplanten Zahlungstermin widerrufen.
Durch die Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste:
(i) erklären Sie, dass Sie ein rechtlich autorisierter Nutzer der Zahlungsmethode sind, und
(ii) autorisieren Sie UniLink Communications, Ihre Zahlungsmethode zur zukünftigen Nutzung zu speichern.
Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass die Informationen zur Zahlungsmethode jederzeit aktuell und korrekt sind. Der Abonnent muss UniLink Communications über jede Änderung der Zahlungsmethode mindestens drei (3) Geschäftstage vor dem geplanten Fälligkeitstermin informieren, der auf Ihrer monatlichen Abrechnung für den Monat ausgewiesen ist, in dem Sie die Änderung vornehmen möchten. Erfolgt die Änderung nach diesem Zeitpunkt, wird die Änderung erst im folgenden Abrechnungszyklus für Ihre monatliche Abrechnung wirksam. In der Zwischenzeit bleibt der Abonnent dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre monatlichen Abrechnungen fristgerecht bezahlt werden.
UniLink Communications wird Sie vor dem Fälligkeitstermin der Zahlung benachrichtigen. Der auf der monatlichen Abrechnung als fällig ausgewiesene Betrag gilt als Mitteilung über jede Abweichung gegenüber dem im Vormonat gezahlten Betrag. Der als fällig ausgewiesene Saldo in Ihrer Kontoansicht wird am oder um den Fälligkeitstermin abgebucht.
Der Abonnent hat das Recht, die wiederkehrende Auto-Pay-Vereinbarung mit UniLink Communications jederzeit zu widerrufen, außer für diejenigen Dienste, bei denen Auto Pay erforderlich ist. Ein Widerruf Ihrer Autorisierung, fällige Beträge über den Auto-Pay-Dienst zu bezahlen, wird erst nach Eingang bei UniLink Communications wirksam und führt zur Einstellung der Auto-Pay-Rechnungszahlung(en). Nach der Kündigung der Auto-Pay-Rechnungszahlung sind Sie dafür verantwortlich, jeden Monat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um alle fälligen Beträge gemäß Ihrer Abrechnung zu bezahlen. Um eine Kopie der Online-Auto-Pay-Bestätigung eines Abonnenten für die Unterlagen des Abonnenten zu erhalten, muss der Abonnent dieses Dokument ausdrucken oder auf dem Computer des Abonnenten speichern.
Der Abonnent muss UniLink Communications über jede Änderung der Kontoinformationen oder der Zahlungsmethode informieren. Der Abonnent kann Konto- oder Zahlungsmethodeninformationen auf UniLinkCommunications.com oder im Gespräch mit einem unserer Vertreter aktualisieren. Es kann mindestens einen Abrechnungszyklus dauern, bis Ihre neue Zahlungsmethode aktualisiert ist. In der Zwischenzeit bleiben Sie allein dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Zahlungen fristgerecht erfolgen. Die elektronischen Zahlungsdienste werden ausschließlich für die persönliche, nichtgewerbliche Nutzung bereitgestellt, und dem Abonnenten ist es untersagt, diese Dienste für illegale Aktivitäten oder Zwecke zu nutzen, einschließlich Zahlungsbetrug oder Identitätsdiebstahl.
Sie stimmen zu, dass UniLink Communications Ihnen rechtliche Mitteilungen bezüglich der elektronischen Zahlungsdienste, getätigter Zahlungen sowie anderer relevanter Informationen oder Aufzeichnungen, die Ihren Zahlungstransaktionen zuzurechnen sind, bereitstellen kann. Der Abonnent darf die Einwilligung zum Erhalt solcher elektronischen Mitteilungen, Aufzeichnungen oder Offenlegungen nicht widerrufen.
Es liegt in der Verantwortung des Abonnenten, die Vertraulichkeit eines Benutzernamens oder Passworts zu schützen, das im Zusammenhang mit den elektronischen Zahlungsdiensten verwendet wird. Der Abonnent darf niemandem außer Haushaltsmitgliedern oder delegierten autorisierten Nutzern Zugriff auf die elektronischen Zahlungsdienste gewähren. Wenn der Abonnent glaubt, dass das Passwort des Abonnenten oder andere Zugangsmittel zu den elektronischen Zahlungsdiensten verloren gegangen, gestohlen oder anderweitig kompromittiert wurden, muss der Abonnent UniLink Communications unverzüglich unter 800-546-1730 benachrichtigen.
UniLink Communications übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Unfähigkeit, Zahlungen zu verarbeiten oder zu empfangen, die der Abonnent über die elektronischen Zahlungsdienste tätigt oder zu tätigen versucht, oder anderweitig seine Verpflichtungen nach diesem Abschnitt (3) zu erfüllen, wenn Umstände außerhalb der Kontrolle von UniLink Communications dies verhindern, dass UniLink Communications dies tut, oder anderweitig die Fähigkeit von UniLink Communications beeinträchtigen, dies zu tun.
Der Abonnent ist für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die mit der Aufrechterhaltung einer gültigen Zahlungsmethode verbunden sind, einschließlich Bearbeitungsgebühren oder jährlicher Kosten.
Die Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste durch den Abonnenten, sei es über die Websites von UniLink Communications, interaktive Sprachdialogsysteme, direkt mit einem Vertreter oder auf andere Weise, erfolgt zur ausschließlichen persönlichen Nutzung des Abonnenten. Kein Zahlungsabwickler oder sonstiger Dritter darf die elektronischen Zahlungsdienste nutzen, um Zahlungen im Namen des Abonnenten vorzunehmen, ohne die schriftliche Zustimmung von UniLink Communications. Jeder Versuch, dies zu tun, gilt als unbefugte Beeinträchtigung des vorgesehenen Betriebs der elektronischen Zahlungsdienste und kann dazu führen, dass UniLink Communications Zahlungen von Ihnen nicht verarbeitet oder nicht annimmt.
Die alleinige und vollständige Haftung von UniLink Communications sowie das ausschließliche Rechtsmittel des Abonnenten für die Verarbeitung oder Abbuchung einer fehlerhaften Überweisung von Geldern nach diesem Vertrag besteht in der Rückerstattung der unrechtmäßig überwiesenen Gelder an Sie. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt (3) beschränkt keine unabdingbaren Rechte, die der Abonnent nach geltendem Recht haben kann.
UniLink Communications gewährt keinem Kunden, Abonnenten oder Nutzer Kredit. Alle Gebühren für Dienstleistungen, Geräte, Installation oder damit verbundene Gebühren müssen vor der Aktivierung vollständig bezahlt werden oder gemäß den auf der Rechnung des Kunden angegebenen Abrechnungsbedingungen. Eine nicht fristgerechte Zahlung kann zur Aussetzung oder Kündigung des Dienstes führen. Der Dienstanbieter ist nicht verpflichtet, einem Kunden mit einem ausstehenden oder unbezahlten Saldo weiterhin Dienste bereitzustellen.
Wenn der Abonnent per Scheck / ACH zahlt, ermächtigt der Abonnent UniLink Communications, eine solche Zahlung elektronisch einzuziehen. Der Abonnent darf diese Nutzungsbedingungen nicht durch einschränkende Vermerke (wie z. B. „vollständig bezahlt“), Freigaben oder sonstige Erklärungen auf oder zusammen mit Scheck / ACH oder anderen von UniLink Communications akzeptierten Zahlungsmethoden ändern oder modifizieren; solche Vermerke haben keine rechtliche Wirkung. Unabhängig davon, ob per Scheck, ACH, Electronic Payment Services oder in irgendeiner Form der elektronischen Überweisung von einem Bankkonto gezahlt wird, ermächtigt der Abonnent UniLink Communications hiermit, jeden abgelehnten Betrag elektronisch von dem betreffenden Konto einzuziehen. Darüber hinaus kann der Dienst des Abonnenten ausgesetzt und/oder gekündigt werden.
Der Abonnent ist für alle Zahlungsabwicklungsgebühren verantwortlich, die bei der Nutzung eines Dritten zur Verarbeitung der Zahlungen des Abonnenten an UniLink Communications anfallen. Eine NSF-Gebühr kommt zusätzlich zu etwaigen Gebühren hinzu, die das Finanzinstitut des Abonnenten erheben kann. Wenn die Zahlung zunächst abgelehnt wird, wird UniLink Communications innerhalb von bis zu 30 Tagen nach der erstmaligen Ablehnung weitere mehrfache Versuche unternehmen, eine solche elektronische oder sonstige Zahlung auszuführen. Am Ende des 30-Tage-Zeitraums werden, wenn keine erfolgreiche Zahlung erfolgt ist, die Electronic Payment Services des Abonnenten beendet; außerdem kann der Dienst des Abonnenten ebenfalls ausgesetzt und/oder gekündigt werden.
Vorbehaltlich zusätzlicher Bestimmungen, die für die Rückgabe von Geräten gelten können, sind neue Abonnenten (die in den 90 Tagen vor dem Abonnement keine UniLink Communications-Kunden waren) berechtigt, alle Stufen des Abonnementdienstes erstattet/gutgeschrieben zu bekommen, wenn sie mit dem Dienst nicht vollständig zufrieden sind. Bestehende Abonnenten, die eine neue Stufe des Abonnementdienstes hinzufügen, sind nur für diejenigen neu hinzugefügten Dienste erstattungs-/gutschriftberechtigt, die in den vorherigen 90 Tagen nicht bezogen wurden. Eine solche Erstattung ist für Kunden gültig, die ihren ersten Monat neuer oder hochgestufter monatlich wiederkehrender Abonnementdienste bezahlen. Andere nicht wiederkehrende Abonnementkäufe sind nicht erstattungsfähig. Der Abonnent ist auf eine Erstattung oder Gutschrift pro Haushalt für maximal 30 Tage Dienst beschränkt. Erstattungen/Gutschriften werden nur gewährt, wenn der Antrag auf Kündigung des Dienstes UniLink Communications innerhalb von 45 Tagen nach Beginn der Abrechnung zugeht (30 Tage ab Beginn der Abrechnung plus 15 Tage Kulanzfrist). Jegliche mit dem neuen Abonnement verbundenen Geräte müssen vor Freigabe der Erstattung/Gutschrift zurückgegeben werden. Etwaige staatliche Steuern, Franchisegebühren und andere Gebühren oder Entgelte, die anfallen können, liegen in der Verantwortung des Abonnenten und werden nicht erstattet oder gutgeschrieben. Weitere Einschränkungen gemäß einem Angebot gelten.
UniLink Communications behält sich das Recht vor, eine Kombination von Diensten anzubieten, und der Abonnent kann sich dafür entscheiden, eine Kombination von Diensten zu abonnieren, für die ein Bündelrabatt gilt („Gebündelte Dienste“). Für den Fall, dass der Abonnent eine Dienstkomponente solcher Gebündelten Dienste kündigt oder UniLink Communications eine solche Dienstkomponente aufgrund der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Abonnenten kündigt, behält sich UniLink Communications das Recht vor, die Preise der verbleibenden Dienstleistung(en) auf den jeweils geltenden, nicht rabattierten Preis für diese Dienstleistung(en) zurückzusetzen.
Alle von UniLink Communications bereitgestellten Geräte, die an den/bei dem/den Dienststandort(en) des Abonnenten durch oder im Auftrag von UniLink Communications verteilt und/oder zur Nutzung installiert werden („Geräte“), bleiben Eigentum von UniLink Communications, mit Ausnahme der „Kabel- und Verdrahtungsinfrastruktur“ gemäß Definition in 47 C.F.R.§76.804 („Verdrahtung“) und unter Ausschluss bestimmter vom Abonnenten gekaufter Geräte, die der Abonnent von UniLink Communications entweder vollständig oder im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung erworben hat, oder jedes andere Gerät, dessen Eigentum UniLink Communications auf den Abonnenten übertragen hat (z. B. Modems, Streaming- oder Edge-Geräte; zusammen „Übertragene Geräte“). Geräte und Verdrahtung, die an der Adresse des Abonnenten installiert sind, sind dazu bestimmt, an der Adresse des Abonnenten zu verbleiben, und dürfen ohne Genehmigung von UniLink Communications nicht außerhalb dieser Räumlichkeiten verwendet oder dorthin verlegt werden. Der Abonnent muss alle Geräte bei Austausch der Nutzung oder Kündigung des Dienstes zurückgeben. Andernfalls wird eine Gebühr erhoben, die gemäß dem dann aktuellen Gebührenverzeichnis von UniLink Communications für nicht zurückgegebene Geräte festgelegt wird; dieser Betrag ist sofort fällig. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu zahlen, unabhängig davon, ob die Geräte verloren gehen (durch Diebstahl oder anderweitig), beschädigt oder zerstört werden.
Alle Dienste werden bereitgestellt und sind keine „Mission Critical Connectivity“ und erfolgen auf einer „WIE BESEHEN“ und „WIE VERFÜGBAR“-Basis. In keinem Fall haftet UniLink Communications für ein Versagen oder eine Unterbrechung des Dienstes, einschließlich, ohne Einschränkung, solcher Ausfälle und Unterbrechungen, die teilweise oder vollständig auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von UniLink Communications liegen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann UniLink Communications eine Gutschrift in Bezug auf die wiederkehrende monatliche Abonnementgebühr des Abonnenten für qualifizierende Ausfälle der Dienste gewähren.
Mit Ausnahme bestimmter vom Abonnenten gekaufter Geräte, die von UniLink Communications verkauft werden und für die für Übertragene Geräte gesonderte Bedingungen gelten können, wird UniLink Communications beschädigte oder defekte Geräte, sofern vorhanden, reparieren und/oder ersetzen, solange diese Beschädigung oder dieser Defekt nicht durch Missbrauch oder sonstige unsachgemäße Bedienung oder Handhabung durch den Abonnenten verursacht wurde. UniLink Communications ist berechtigt, Missbrauch oder sonstige unsachgemäße Bedienung oder Handhabung durch den Abonnenten zu vermuten, wenn der Abonnent innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten mehr als zweimal oder innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten mehr als dreimal eine Reparatur oder einen Ersatz verlangt, und ist nicht verpflichtet, eine solche Reparatur oder einen solchen Ersatz zu erfüllen. UniLink Communications ist nicht verantwortlich für die Wartung, Reparatur oder Nutzbarkeit von vom Abonnenten bereitgestellten Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Geräte, mobile Geräte, Haustelefone, Computer, Modems, Fernseher, Router, Video-Streaming-Geräte, vom Abonnenten gekaufte Geräte, Übertragene Geräte oder sonstige damit zusammenhängende vom Abonnenten bereitgestellte Geräte. Bei Entsendung eines Technikers kann eine Servicegebühr erhoben werden, wenn Schäden an Geräten aufgrund fahrlässiger Nutzung oder Missbrauchs vorliegen oder wenn im System oder an den Geräten von UniLink Communications kein Fehler festgestellt wird. UniLink Communications übernimmt keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Geräte oder Dienste, die von UniLink Communications bereitgestellt werden, oder in Bezug auf die Kompatibilität des Dienstes oder der Geräte mit vom Abonnenten bereitgestellten Geräten.
Alle Geräte, Verdrahtung, vom Abonnenten gekaufte Geräte und übertragene Geräte werden „wie besehen“ bereitgestellt, sofern dies nicht anderweitig nach geltendem Recht untersagt oder eingeschränkt ist, und UniLink Communications lehnt hiermit ausdrücklich jegliche ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung, des Eigentumsrechts und der Eignung für einen bestimmten Zweck.
To the fullest extent permitted under applicable law, UniLink Communications haftet nicht für indirekte, Folgeschäden, exemplarische, besondere, beiläufige oder Strafschadensersatzansprüche (einschließlich, ohne Einschränkung, Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Aufenthaltsstatus, entgangene Geschäfte, Umsätze, Gewinne oder Goodwill), die aus der Nutzung, dem Einsatz und/oder der Funktionalität seiner Geräte, Verkabelung und von vom Abonnenten gekauften Geräten oder überlassenen Geräten entstehen. UniLink Communications lehnt hiermit jegliche und alle Ansprüche ab, die aus oder im Zusammenhang mit dem Ausfall, der Betriebsfähigkeit, Leistung, Mängeln oder Verlust, Haftung oder Schäden entstehen, die aus der Nutzung von vom Abonnenten gekauften Geräten oder überlassenen Geräten resultieren; all dies bleibt ausschließlich Angelegenheit zwischen dem Abonnenten und dem Hersteller solcher Geräte.
Die einzige Verpflichtung von UniLink Communications und der einzige Rechtsbehelf des Abonnenten in Bezug auf jegliche Haftung oder Schäden, die durch die Nutzung oder den Einsatz von Geräten oder Verkabelung durch den Abonnenten verursacht werden, ist eine Rückerstattung der vom Abonnenten für diese Geräte gezahlten Gebühren für den vorherigen Abrechnungsmonat/-zyklus.
UniLink Communications übernimmt keine Verantwortung und ist nicht verantwortlich für den Zustand oder die Reparatur von vom Abonnenten gekauften Geräten, überlassenen Geräten oder vom Abonnenten bereitgestellter Hardware/Software. Der Abonnent ist verantwortlich für die Reparatur und Wartung von vom Abonnenten gekauften Geräten, überlassenen Geräten und jeglicher anderer vom Abonnenten bereitgestellter Hardware/Software. UniLink Communications ist nicht verantwortlich oder haftbar für jeglichen Verlust oder eine Beeinträchtigung des UniLink Communications Service, der ganz oder teilweise auf eine Fehlfunktion, einen Defekt oder anderweitig durch vom Abonnenten gekaufte Geräte, überlassene Geräte oder vom Abonnenten bereitgestellte Hardware/Software verursacht wird.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, UniLink Communications und unseren Beauftragten das Recht einzuräumen:
(a) Hardware in zu installieren,
(b) Software-Downloads an zu senden und
(c) vom Abonnenten gekaufte Geräte, überlassene Geräte oder sonstige vom Abonnenten bereitgestellte Geräte in dem Umfang zu installieren, darauf zuzugreifen, zu konfigurieren, zu warten, zu inspizieren oder zu aktualisieren, soweit dies zur Bereitstellung des Service erforderlich ist.
Der Abonnent gewährleistet, dass der Abonnent entweder Eigentümer dieser Geräte ist oder dass der Abonnent befugt ist, UniLink Communications Zugang dazu zu gewähren.
Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, alle lokalen, bundesstaatlichen oder bundesrechtlichen Steuern und Gebühren zu zahlen, die auf oder in Bezug auf die Services, die Geräte, die Verkabelung, vom Abonnenten gekaufte Geräte, überlassene Geräte oder Installations- oder Servicegebühren erhoben oder auferlegt werden, die in Bezug auf dasselbe anfallen (einschließlich Franchisegebühren).
In Bezug auf Gebühren und Steuern, einschließlich Franchisegebühren, die von zuständigen staatlichen und regulatorischen Behörden auferlegt werden, wird UniLink Communications den Betrag, den es an solchen Gebühren und Steuern einzieht, vierteljährlich und jährlich überprüfen. Für den Fall, dass UniLink Communications feststellt, dass es Gebühren und/oder Steuern in Höhe von mehr als den gegenüber staatlichen und regulatorischen Behörden geschuldeten Beträgen eingezogen hat, wird UniLink Communications innerhalb von 15 Monaten nach Ende jedes Kalenderjahres mit der Rückerstattung solcher überschüssigen Gebühren und Steuern an aktuelle Abonnenten beginnen. Bitte beachten Sie, dass der Abonnent in einigen Fällen gesetzlich für Steuern und Gebühren in Rechnung gestellt werden kann, die sich auf Zeiträume beziehen, bevor der Abonnent Services erhalten hat. Allerdings wird UniLink Communications den Abonnenten gesetzlich nicht für diese Gebühren mehr als 4 Jahre nach dem Jahr in Rechnung stellen, in dem sie UniLink Communications entstanden sind. Franchisegebühren, die sich aus einer Prüfung durch die zuständige Franchisebehörde ergeben, entstehen zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Gebühren festgesetzt werden.
Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass weder der Abonnent noch eine andere Person (außer von UniLink Communications autorisiertem Personal) Folgendes tun wird:
(a) die Geräte oder Verkabelung öffnen, manipulieren, warten oder Änderungen daran vornehmen; noch
(b) Geräte oder Verkabelung von der Serviceadresse der Erstinstallation entfernen oder verlegen.
Jegliche Veränderung, Manipulation, Entfernung oder Nutzung von Geräten oder Verkabelung, die den Empfang von Services ohne Autorisierung oder den Empfang von Services an einer nicht autorisierten Anzahl von Anschlüssen oder an nicht autorisierten Standorten ermöglicht, stellt Diebstahl von Service dar und ist verboten.
Ungeachtet des Vorstehenden wird UniLink Communications nach Eingang einer Anfrage des Abonnenten die Geräte für den Abonnenten innerhalb der Wohnung des Abonnenten zu einem Zeitpunkt verlegen, der von UniLink Communications und dem Abonnenten einvernehmlich vereinbart wird. Dem Abonnenten können für eine solche Verlegung Gebühren entstehen, und er sollte vor der Beantragung einer solchen Verlegung einen aktuellen UniLink Communications Gebühren- und Entgeltplan konsultieren. Wenn der Abonnent seinen Wohnsitz außerhalb des UniLink Communications Servicegebiets verlegt, hat der Abonnent UniLink Communications darüber zu informieren, dass diese Nutzungsbedingungen beendet werden, und die Bestimmungen von Abschnitt 16 gelten für eine solche Beendigung.
Der Abonnent ermächtigt UniLink Communications und seine Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer und Vertreter, Zugang zu den Räumlichkeiten des Abonnenten zu erhalten und diese anderweitig zu betreten, um die Geräte oder Verkabelung zu installieren, zu inspizieren, zu warten und/oder zu reparieren und, nach Beendigung des Service, die Geräte aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Das Unterlassen der Entfernung seiner Geräte durch UniLink Communications gilt nicht als Aufgabe derselben. Wenn die Installation und Wartung des Service an Räumlichkeiten angefordert wird, die nach alleinigem Ermessen von UniLink Communications für unsere Mitarbeiter, die Öffentlichkeit oder Eigentum gefährlich oder riskant sind oder werden könnten, kann UniLink Communications die Installation und Wartung eines solchen Service verweigern.
Der Abonnent erkennt an und stimmt zu, dass sämtliche Kommunikation zwischen dem Abonnenten und UniLink Communications von UniLink Communications zu Zwecken der Qualitätssicherung oder zu anderen Zwecken vorbehaltlich des geltenden Rechts aufgezeichnet oder überwacht werden kann.
Der Abonnent stimmt zu, dass UniLink Communications (oder Personen, die im Namen von UniLink Communications handeln) ein automatisiertes Wählsystem und/oder eine voraufgezeichnete Stimme verwenden darf, um jede Festnetz- oder Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse anzurufen, per SMS zu kontaktieren oder per E-Mail zu kontaktieren, die der Abonnent UniLink Communications für nicht werbliche konto-, informations- oder servicebezogene Zwecke zur Verfügung stellt, wie z. B. ohne Einschränkung Inkasso und Abrechnung, Terminplanung oder -bestätigungen, Servicewarnungen, Sicherheits- oder Netzwerkprobleme oder Betrugsverstöße. Vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen nach geltendem Recht kann der Abonnent nicht widersprechen oder seine Einwilligung zum Erhalt solcher Mitteilungen widerrufen.
Der Abonnent ermächtigt UniLink Communications, sonstige Mitteilungen mittels jeder Methode bereitzustellen, die UniLink Communications für angemessen hält, einschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder durch Online-Veröffentlichung).
UniLink Communications kann Sie bitten, weitere Einwilligungen oder Autorisierungen zu erteilen, auch auf elektronischem Wege, per E-Mail oder über Ihre Geräte (um Informationen zu den Produkten eines Werbetreibenden anzufordern oder um an einer Verbraucherstudie „teilzunehmen“), und UniLink Communications ist berechtigt anzunehmen, dass jede Einwilligung oder Autorisierung, die UniLink Communications über die Services oder von Ihrem Standort erhält, von Ihnen autorisiert wurde.
Auf Anfrage von UniLink Communications wird der Abonnent UniLink Communications eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, die der Abonnent regelmäßig überprüft, damit UniLink Communications dem Abonnenten Mitteilungen und Kommunikation an diese Adresse senden kann. Das Recht von UniLink Communications, den Abonnenten wie in diesem Abschnitt beschrieben zu kontaktieren, bleibt auch nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen bestehen.
Without abrogating or otherwise limiting Subscriber's separate obligations to secure Subscriber's account and equipment under these Terms of Service, UniLink Communications ist berechtigt, angemessene Maßnahmen umzusetzen, die erforderlich sind, um die Sicherheit seiner Netzeinrichtungen, der Video-, Voice-over-IP- und/oder Internetsignale, die UniLink Communications überträgt oder empfängt, sowie der Verbindung zwischen jedem Gerät oder jeder Anwendung, die vom Subscriber, Mitgliedern des Haushalts des Subscribers, Gästen des Subscribers oder Dritten genutzt wird, und den Geräten, Systemen oder sonstigen Netzeinrichtungen von UniLink Communications (sei es durch physische, WiFi, drahtlose, softwarebasierte oder sonstige Verbindungsmittel) nachzuverfolgen, zu verwalten und/oder zu gewährleisten, einschließlich, ohne Einschränkung, Authentifizierung, Zugangssicherheit oder anderer Prozesse und Mittel.
Ohne Einschränkung sonstiger Rechte, die UniLink Communications nach den Nutzungsbedingungen haben kann, ist UniLink Communications berechtigt, den Dienst oder den Netzzugang auszusetzen, einzufrieren oder anderweitig einzustellen, falls und soweit dies erforderlich ist, um etwaige Netz- oder Sicherheitsbedenken zu adressieren, die im Zusammenhang mit Aktivitäten auf oder über, Bedingungen, die aus der Nutzung, Verfügbarkeit oder dem Zugang, der/die am oder über den Dienst des Subscribers, den Dienststandort, die Geräte oder das Konto des Subscribers ermöglicht wird, entstehen oder verursacht werden, auftreten können.
Diese Nutzungsbedingungen sowie die von UniLink Communications bereitgestellten Dienste und/oder Geräte sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von UniLink Communications nicht durch den Subscriber abtretbar oder anderweitig übertragbar.
Sofern nicht anderweitig gekündigt, verlängern sich diese Nutzungsbedingungen automatisch auf monatlicher Basis. Der Subscriber erkennt an, dass bei einer solchen Verlängerung sämtliche Preise gemäß diesen Nutzungsbedingungen und soweit nach geltendem Recht zulässig Änderungen unterliegen. Um einen wiederkehrenden Dienst zu kündigen, müssen Subscribers 800-546-1730 anrufen und UniLink Communications eine schriftliche Kündigungsmitteilung in Papierform und/oder elektronisch zukommen lassen, die an 1 Park Plaza, Suite 940, Irvine, CA 92614 zugestellt oder an info@unilinkcommunications.com gesendet wird; und in jedem Fall wird eine solche vom Subscriber beantragte Kündigung nicht vor dem Datum wirksam, an dem UniLink Communications einen solchen Antrag erhält. Vor der Durchführung einer solchen Kündigung oder einer sonstigen Änderung des Kontos werden wir Ihre Identität verifizieren und authentifizieren, bestätigen, dass Sie zur Beantragung solcher Änderungen berechtigt sind, und Ihre Wahl solcher Änderungen bestätigen. Mitteilungen müssen den vollständigen Namen des Subscribers, den Gebäudenamen / die I.D., die Wohnungsnummer, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und den Kündigungsgrund enthalten.
UniLink Communications ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Subscriber eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder eine freiwillige oder unfreiwillige Petition von oder gegen den Subscriber nach einem Gesetz eingereicht wird, dessen Zweck die Feststellung des Subscribers als insolvent oder die Reorganisation des Subscribers ist.
Im Falle einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Subscriber, der Nichtbeachtung der Tarife, Regeln und Vorschriften von UniLink Communications durch den Subscriber, der Nichtbereitstellung und Nichtaufrechterhaltung korrekter Registrierungsinformationen oder jeglicher illegaler Aktivität des Subscribers unter Nutzung eines Dienstes können diese Nutzungsbedingungen nach Wahl von UniLink Communications gekündigt und die Geräte entfernt werden. Das Unterlassen von UniLink Communications, solche Geräte zu entfernen, gilt nicht als Aufgabe derselben. Der Subscriber zahlt UniLink Communications angemessene Inkasso- und/oder Anwaltsgebühren, falls UniLink Communications nach eigenem Ermessen es für erforderlich hält, die Beitreibung durchzusetzen oder seine Rechte aus diesen Nutzungsbedingungen zu wahren und zu schützen.
UniLink Communications kann diese Nutzungsbedingungen kündigen oder UniLink Communications kann einen Antrag ablehnen oder den Zugang zu oder die Nutzung eines Bestandteils eines Dienstes aus beliebigem Grund sperren, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, wenn:
(a) Der Subscriber diese Nutzungsbedingungen verletzt, wie ausschließlich von UniLink Communications festgestellt.
(b) Die im Antragsverfahren erforderlichen Informationen falsch sind oder werden, fehlen oder unvollständig sind.
(c) Der Subscriber einen Mitarbeiter, Agenten, Auftragnehmer oder Vertreter von UniLink Communications bedroht oder belästigt hat (z. B. durch beleidigende Sprache, körperliche Drohungen usw.).
(d) Die Zahlungsmethode des Subscribers UniLink Communications nicht vergütet; oder
(e) Der Umfang des technischen Supports, der dem Subscriber bereitzustellen ist, nach alleinigem Ermessen von UniLink Communications übermäßig ist.
Der Subscriber stimmt ferner zu, dass UniLink Communications im Falle einer Kündigung gemäß den Unterabschnitten (b) oder (c) gegenüber dem Subscriber keine Haftung übernimmt.
Der Subscriber stimmt zu, dass bei Kündigung dieser Nutzungsbedingungen:
(a) Der Subscriber UniLink Communications die Dienste und Geräte bis zum Ende des dann laufenden monatlichen Abonnementzeitraums vollständig bezahlt.
(b) Der Subscriber alle Geräte unverzüglich an UniLink Communications zurückgibt. Falls der Subscriber Geräte nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung zurückgibt, haftet der Subscriber gegenüber UniLink Communications gemäß dem dann aktuellen Gebührenverzeichnis von UniLink Communications für nicht zurückgegebene Geräte.
Der Subscriber erkennt an und stimmt zu, dass der Subscriber im Falle einer Verlängerung nach Stornierung oder Kündigung eines Dienstes den Preisen, Garantien und Nutzungsbedingungen unterliegt, die zum Zeitpunkt einer solchen Verlängerung gelten.
Wenn der Subscriber diese Nutzungsbedingungen verletzt, hat UniLink Communications das Recht, vom Subscriber eine Entschädigung für eine solche Verletzung durch ein Schiedsverfahren zu verlangen oder, falls der Subscriber die Schiedsklausel dieser Nutzungsbedingungen abgewählt hat oder wir eine Anordnung anstreben, die Sie verpflichtet, etwas zu tun oder zu unterlassen, vor Gericht. Darüber hinaus wird der Subscriber, falls eine Person oder ein Unternehmen einen Anspruch gegen UniLink Communications geltend macht, der aus der Beziehung des Subscribers zu UniLink Communications, den dem Subscriber bereitgestellten Diensten, den Nutzungsbedingungen oder der Verletzung derselben bzw. der Nichteinhaltung derselben durch den Subscriber entsteht, UniLink Communications schadlos halten, verteidigen (nach ausschließlicher Wahl von UniLink Communications) und UniLink Communications von und gegen Haftung freistellen sowie UniLink Communications für etwaige Verluste, die UniLink Communications entstehen können, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten, erstatten, die aus einem solchen Anspruch resultieren. Die Verantwortlichkeiten des Subscribers nach diesem Abschnitt umfassen jeden Streit, unabhängig davon, ob er aus Vertrag, unerlaubter Handlung (z. B. ein Anspruch wegen Fahrlässigkeit oder Produkthaftung), Gesetzes- oder Verordnungsverstoß oder einer anderen rechtlichen Theorie entsteht.
Eine etwaige vom Subscriber für die Geräte oder den Dienst von UniLink Communications verlangte Kaution ist bei der ersten monatlichen Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Solche Kautionen werden dem Subscriber innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beendigung des Dienstes von UniLink Communications zurückerstattet, sofern alle fälligen Beträge auf dem Konto des Subscribers bezahlt wurden und der Subscriber die Geräte unbeschädigt zurückgegeben hat. Wenn UniLink Communications eine Kaution auf dem Konto des Subscribers hält, ist UniLink Communications berechtigt, den hinterlegten Betrag auf einen ausstehenden Saldo oder ein Zahlungsdefizit anzurechnen.
Vorauszahlung kann unter bestimmten Umständen erforderlich sein, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fälle, in denen bestimmte Bedingungen des Serviceangebots dies erfordern, Abonnenten nicht in der Lage oder nicht bereit sind, Informationen zur Feststellung der Kreditwürdigkeit bereitzustellen, oder eine unzureichende Bonität aufweisen. Die Vorauszahlung entspricht der jeweils anfallenden Installationsgebühr und einem Monat der wiederkehrenden Gebühren, ohne Steuern, Gebühren und Zuschläge. Die Vorauszahlung erscheint als Gutschrift und wird auf die erste Monatsrechnung angerechnet. UniLink Communications behält sich das Recht vor, den Service zu verweigern, wenn der Abonnent die standardmäßigen Kreditanforderungen nicht erfüllt. Nachdem der Service eingerichtet wurde, ist der Abonnent für die Zahlung aller anwendbaren Entgelte, einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschläge, verantwortlich, um eine Einstellung des Services zu vermeiden.
Alle Services können gemäß geltendem Recht und diesen Servicebedingungen geändert werden.
Alle Tarife können im Rahmen des geltenden Rechts und dieser Servicebedingungen geändert werden.
Wenn das Konto des Abonnenten überfällig ist und die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnungsaufstellung eingegangen ist, kann dem Abonnenten zusätzlich zu seinem überfälligen Saldo eine anwendbare Verzugsgebühr zum dann aktuellen Satz von UniLink Communications berechnet werden. Wenn das Konto des Abonnenten nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, können die Services des Abonnenten ausgesetzt oder getrennt werden. Im Falle einer Trennung wegen Nichtzahlung kann der Abonnent verpflichtet sein, den gesamten überfälligen Saldo, die Verzugsgebühr und eine zusätzliche Wiederanschlussgebühr zu zahlen, bevor die Services wiederhergestellt werden können. Der Abonnent kann die Entstehung von Verzugs- / Wiederanschlussgebühren vermeiden, indem er seine Monatsrechnung bis zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnungsaufstellung bezahlt. Etwaige erhobene Verzugs- / Wiederanschlussgebühren gelten nicht als Zinsen, Entgelte für Kreditdienstleistungen, Finanzierungskosten oder Vertragsstrafen.
UniLink Communications übernimmt keine Haftung für Programme, Services, Inhalte oder Informationen, die über oder durch die Services verbreitet werden, und UniLink Communications lehnt ausdrücklich jede Verantwortung oder Haftung für die Nutzung derselben durch den Abonnenten ab. Ferner ist UniLink Communications nicht verantwortlich für Produkte, Waren oder Preise, die durch die Nutzung der Services beworben oder erworben werden.
Der Abonnent ermächtigt UniLink Communications, Anfragen zu stellen und Informationen über die Krediterfahrungen des Abonnenten, einschließlich der Kreditauskunft des Abonnenten, von Dritten zu erhalten, diese Informationen in der Akte des Abonnenten zu speichern und diese Informationen über den Abonnenten zu angemessenen geschäftlichen Zwecken an geeignete Dritte weiterzugeben.
UniLink Communications behält sich das Recht vor, den Service gegenüber jeder Person jederzeit aus jedem gesetzlich nicht untersagten Grund zu verweigern, auszusetzen oder zu beenden. Soweit praktikabel, wird UniLink Communications vor der Aussetzung oder Beendigung des Services gegenüber einem bestehenden Abonnenten eine unter den Umständen angemessene Mitteilung machen, und UniLink Communications wird jede gesetzlich erforderliche vorherige Mitteilung über Aussetzung oder Beendigung erteilen.
Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, UniLink Communications, einschließlich seiner leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und bevollmächtigten Vertreter (einzeln und gemeinsam „UniLink Communications Freigestellte“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen sämtliche Forderungen, Ansprüche, Klagen, Urteile, Aufwendungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf angemessene Anwalts- oder Zeugenhonorare), Verluste, Schäden an oder Zerstörung von persönlichem, unbeweglichem oder geistigem Eigentum, Körperverletzungen oder Tod einer Person sowie sonstige Verbindlichkeiten, die entstehen aus:
(a) der Installation, dem Betrieb, der Bereitstellung oder sonstigen Nutzung der UniLink Communications Services und/oder Ausrüstung;
(b) jeder Verletzung der UniLink Communications Servicebedingungen, der Richtlinie zur zulässigen Nutzung oder anderer veröffentlichter Richtlinien oder Anforderungen;
(c) der Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Verletzung der Rechte Dritter oder Nichteinhaltung geltenden Rechts durch (i) den Abonnenten, (ii) Mitglieder des Haushalts des Abonnenten oder (iii) Gäste des Abonnenten oder (iv) jede andere Person, die die dem Abonnenten bereitgestellten Services nutzt;
(d) Verleumdung oder üble Nachrede infolge einer Nutzung der Services durch (i) den Abonnenten, (ii) Mitglieder des Haushalts des Abonnenten, (iii) Gäste des Abonnenten oder (iv) jede andere Person, die die dem Abonnenten bereitgestellten Services nutzt;
(e) Verletzung oder widerrechtliche Aneignung eines Patents, Urheberrechts, einer Marke, eines Handelsnamens, einer Dienstleistungsmarke, eines Geschäftsgeheimnisses oder anderer Rechte des geistigen Eigentums (sei es durch Übertragung von Material oder anderweitig) durch (i) den Abonnenten, (ii) Mitglieder des Haushalts des Abonnenten, (iii) Gäste des Abonnenten oder (iv) jede andere Person, die die dem Abonnenten bereitgestellten Services nutzt, einschließlich solcher, die durch die Kombination der Nutzung der jeweiligen Service(s) durch den Abonnenten mit Einrichtungen, Ausrüstung oder Services, die vom Abonnenten bereitgestellt oder genutzt oder von Dritten bezogen werden, bewirkt werden;
(f) unbefugter, rechtswidriger oder betrügerischer Nutzung der Services oder des Zugriffs darauf, sofern nicht anderweitig nach geltendem Recht vorgesehen; und
(g) jeder Verletzung oder Beeinträchtigung des Rechts auf Privatsphäre einer Person oder mehrerer Personen, die verursacht wurde oder angeblich verursacht wurde, direkt oder indirekt, durch die Installation, den Betrieb, das Nichtbetreiben, die Wartung, die Entfernung, das Vorhandensein, den Zustand oder die Nutzung der 911- oder E-911-Servicefunktionen und der damit verbundenen Ausrüstung oder durch die Nutzung von Voice Services, die von UniLink Communications im Zusammenhang mit dem 911- oder E-911-Service bereitgestellt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Telefonnummer, Adresse oder den Namen, die mit dem Telefon verbunden sind, das von Personen genutzt wird, die unter diesem Service auf 911 oder E-911 zugreifen, und/oder solche, die aus der Fahrlässigkeit oder einer sonstigen rechtswidrigen Handlung von (i) dem Abonnenten,(ii) Mitgliedern des Haushalts des Abonnenten, (iii) Gästen des Abonnenten oder (ii) jeder anderen Person, die die dem Abonnenten bereitgestellten Services nutzt, entstehen.
Die vorstehenden Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen schließen Schäden aus, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der UniLink Communications Freigestellten verursacht wurden. Der Abonnent stimmt zu, dass die UniLink Communications Freigestellten nicht für Schäden oder Haftung infolge des Ausfalls von Services (sei es Internet, Kabel, Voice oder andere Services) haften, noch wird der Abonnent Ansprüche geltend machen oder Maßnahmen gegen die UniLink Communications Freigestellten wegen Serviceausfalls ergreifen. Der Abonnent ist allein verantwortlich für Schäden an oder Verlust von UniLink Communications Ausrüstung, es sei denn, solche Schäden oder Verluste werden ausschließlich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der UniLink Communications Freigestellten verursacht.
DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT FÜR JEGLICHE HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN UND FAHRLÄSSIGKEIT VON UNILINK COMMUNICATIONS UND SEINEN DRITTANBIETER-DIENSTLEISTERN, VERTRETERN UND LIEFERANTEN (SOWIE JEWEILS DEREN LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITERN, VERTRETERN, AUFTRAGNEHMERN ODER REPRÄSENTANTEN).
SOFERN NICHT ANDERWEITIG NACH GELTENDEM RECHT ERFORDERLICH, MUSS JEGLICHER ANSPRUCH, DEN SIE GEGEN UNILINK COMMUNICATIONS HABEN, INNERHALB EINES (1) JAHRES NACH ENTSTEHEN DES ANSPRUCHS GELTEND GEMACHT WERDEN. WENN DER ABONNENT INNERHALB DIESES ZEITRAUMS KEINEN ANSPRUCH ERHEBT, IST DER ABONNENT VON DER GELTENDMACHUNG EINES SOLCHEN ANSPRUCHS AUSGESCHLOSSEN, UND UNILINK COMMUNICATIONS TRÄGT KEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF EINEN SOLCHEN ANSPRUCH.
TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED UNDER APPLICABLE LAW, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET UNILINK COMMUNICATIONS GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SERVICE ODER JEGLICHEN DAMIT VERBUNDENEN HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DURCH DRITTE DIENSTLEISTER ODER JEGLICHE HERSTELLER VON VOM TEILNEHMER GEKAUFTEN GERÄTEN ODER ÜBERMITTELTEN GERÄTEN, VERTRETER ODER SUBUNTERNEHMER VON UNILINK COMMUNICATIONS, ODER IN BEZUG AUF JEGLICHE ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER ANSPRUCH AUF VERLETZUNG EINER GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER IRGENDEINE ANDERE RECHTSTHEORIE GESTÜTZT IST, UND UNABHÄNGIG VON DEN URSACHEN SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN ODER DAVON, OB EIN ANDERES HIERIN VORGESEHENES RECHTSMITTEL FEHLSCHLÄGT. IM VOLLEN UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, IST DIE GESAMTHAFTUNG VON UNILINK COMMUNICATIONS UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DER DIENSTE ODER JEGLICHE VERLETZUNG EINER VERPFLICHTUNG DURCH UNILINK COMMUNICATIONS, DIE UNILINK COMMUNICATIONS NACH DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER GELTENDEM RECHT HABEN KANN, DIE MÖGLICHKEIT DES KUNDEN, DEN SERVICE ZU KÜNDIGEN ODER DEN ERSATZ ODER DIE REPARATUR JEGLICHER DEFEKTER AUSRÜSTUNG ZU ERHALTEN, DIE VON UNILINK COMMUNICATIONS BEREITGESTELLT WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON UNILINK COMMUNICATIONS GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR JEGLICHEN ANSPRUCH, DER AUS DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHT, DEN VOM KUNDEN WÄHREND DES VORANGEHENDEN DREISSIG (30)-TAGE-ZEITRAUMS BEZAHLTEN BETRAG. IN GERICHTSBARKEITEN, DIE DEN AUSSCHLUSS BESTIMMTER GARANTIEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG ODER DEN AUSSCHLUSS VON FOLGE- ODER ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, IST DIE HAFTUNG VON UNILINK COMMUNICATIONS AUF DEN MAXIMALEN UMFANG BESCHRÄNKT, DER NACH GESETZ ZULÄSSIG IST.
DER TEILNEHMER STIMMT AUCH ZU, DASS ES IHM NICHT GESTATTET IST, IRGENDEINEN ANSPRUCH GEGEN UNILINK COMMUNICATIONS GELTEND ZU MACHEN, DER GANZ ODER TEILWEISE AUS DER NICHTEINHALTUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN DURCH DEN TEILNEHMER RESULTIERT.
DIESER ABSCHNITT BLEIBT AUCH NACH BEENDIGUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN IN KRAFT.
UniLink Communications wird dem Teilnehmer zum Zeitpunkt, zu dem UniLink Communications dem Teilnehmer den Service bereitstellt, und danach jährlich oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, eine Kopie seiner Datenschutzrichtlinie zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer kann die aktuellste Version unserer Datenschutzrichtlinie einsehen, indem er www.UniLinkCommunications.com. aufruft. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Datenschutz-, Sicherheits- und sonstigen Risiken im Zusammenhang mit der Bereitstellung personenbezogener Daten an Dritte über den Service. Soweit UniLink Communications nach geltendem Recht ausdrücklich verpflichtet ist, wird UniLink Communications den Teilnehmer über eine Verletzung der Sicherheit bestimmter personenbezogener Daten des Teilnehmers benachrichtigen. Der Teilnehmer stimmt zu, dass UniLink Communications Informationen über den Teilnehmer und die Nutzung des Service durch den Teilnehmer in der hierin und in der Datenschutzrichtlinie von UniLink Communications dargelegten Weise und zu den dort genannten Zwecken erheben und offenlegen darf. Um die Vertraulichkeit der Kontoinformationen des Teilnehmers zu schützen, kann UniLink Communications verlangen, dass der Teilnehmer zusätzlich zum Benutzernamen und Passwort einen Sicherheitscode oder eine andere Methode verwendet, um die Identität des Teilnehmers zu bestätigen, wenn Kontoinformationen angefordert oder anderweitig abgerufen werden oder Änderungen am Service des Teilnehmers über die Kundendienstmitarbeiter von UniLink Communications vorgenommen werden. Der Teilnehmer kann außerdem einen autorisierten Nutzer des Kontos des Teilnehmers (einen „Autorisierten Nutzer“) benennen, der auf die Kontoinformationen des Teilnehmers zugreifen oder diese ändern sowie Aktualisierungen und/oder Serviceänderungen vornehmen kann. Nach der Einrichtung muss ein Autorisierter Nutzer seine Identität in derselben Weise gemäß den Richtlinien von UniLink Communications authentifizieren.
Die folgenden Bestimmungen sind wichtig in Bezug auf die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und UniLink Communications hinsichtlich der UniLink Communications Services, die durch diese Nutzungsbedingungen dokumentiert wird.
BITTE LESEN SIE SIE SORGFÄLTIG, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DER TEILNEHMER JEDE BESTIMMUNG VERSTEHT. Diese Nutzungsbedingungen verlangen die Durchführung eines Schiedsverfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten und beschränken anderweitig die dem Teilnehmer im Falle einer Streitigkeit zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe.
UniLink Communications und der Teilnehmer vereinbaren, Streitigkeiten und Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, den Services, der Ausrüstung oder der Vermarktung der Services entstehen, die der Teilnehmer von UniLink Communications erhalten hat, einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei eine Individualklage zu jedem Thema oder Gegenstand vor einem Gericht für geringfügige Forderungen (Small Claims Court) erheben.
DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DOKUMENTIEREN EINE TRANSAKTION IM ZWISCHENSTAATLICHEN HANDEL. DER FEDERAL ARBITRATION ACT REGELT DIE AUSLEGUNG UND DURCHSETZUNG DIESER SCHIEDSVERFAHRENSBESTIMMUNGEN.
Eine Partei, die beabsichtigt, ein Schiedsverfahren zu beantragen, muss der anderen zunächst eine schriftliche Mitteilung über die Absicht, ein Schiedsverfahren einzuleiten, senden, mit der Überschrift „Notice of Intent to Arbitrate“ („Mitteilung“). Die Mitteilung an UniLink Communications ist zu richten an: General Counsel, Litigation, UniLink Communications, 1 Park Plaza, Suite 950, Irvine, CA. 92614. Die Mitteilung muss: (1) die Art und Grundlage des Anspruchs oder der Streitigkeit beschreiben; und (ii) die konkret begehrte Abhilfe darlegen. Wenn wir innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung keine Einigung zur Beilegung des Anspruchs erzielen, kann der Teilnehmer oder UniLink Communications ein Schiedsverfahren gemäß diesen Nutzungsbedingungen einleiten.
Das Schiedsverfahren unterliegt den Consumer Arbitration Rules (zusammen die „AAA-Regeln“) der American Arbitration Association („AAA“), in der durch diese Nutzungsbedingungen geänderten Fassung, und das Schiedsverfahren wird von der AAA verwaltet. Die AAA-Regeln und Informationen zu Gebühren sind unter „www.adr.org,“ verfügbar, telefonisch bei der AAA unter 1-800-778-7879, oder schriftlich an die Adresse für Schiedsverfahrensmitteilungen.
Der Schiedsrichter hat die ausschließliche Befugnis, jede Streitigkeit in Bezug auf die Auslegung, Anwendbarkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsverfahrensbestimmungen und dieser Nutzungsbedingungen zu entscheiden.
UNILINK COMMUNICATIONS TRÄGT DIE KOSTEN JEGLICHER SCHIEDSVERFAHRENS-EINREICHUNGSGEBÜHREN UND SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN, DIE NACH DEN AAA- REGELN ODER ANDERWEITIG ERFORDERLICH SIND, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ERFORDERLICH IST, UM DIESE SCHIEDSVERFAHRENSBESTIMMUNGEN DURCHSETZBAR ZU MACHEN.
Wenn der Schiedsspruch des Schiedsrichters $75.000 übersteigt, kann jede Partei gegen einen solchen Schiedsspruch bei einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Gremium Berufung einlegen, das von der AAA verwaltet und gemäß den AAA-Regeln ausgewählt wird, indem sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Eintragung des Schiedsspruchs eine schriftliche Berufungsmitteilung einreicht. Die berufungsführende Partei muss der anderen Partei gleichzeitig mit der Einreichung der Berufungsmitteilung bei der AAA eine Kopie dieser Berufung zur Verfügung stellen. Das aus drei Schiedsrichtern bestehende Gremium muss seine Entscheidung innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum der Berufungsmitteilung der berufungsführenden Partei erlassen. Die Entscheidung des aus drei Schiedsrichtern bestehenden Gremiums ist endgültig und bindend, vorbehaltlich etwaiger Rechtsmittelrechte, die nach dem Federal Arbitration Act bestehen können.
Die Parteien können vereinbaren, dass das Schiedsverfahren ausschließlich auf der Grundlage der dem Schiedsrichter vorgelegten Unterlagen, im Wege einer telefonischen Anhörung oder durch eine persönliche Anhörung gemäß den AAA-Regeln durchgeführt wird.
DER TEILNEHMER STIMMT ZU, DASS DER TEILNEHMER UND UNILINK COMMUNICATIONS DURCH DEN ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG AUF DAS RECHT AUF EIN VERFAHREN VOR RICHTER ODER GESCHWORENEN VERZICHTEN.
Sofern UniLink Communications und der Teilnehmer nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, finden alle Anhörungen, die im Rahmen des Schiedsverfahrens durchgeführt werden, in dem County (oder Parish) der Rechnungsadresse des Teilnehmers statt.
Im vollen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, kann der Schiedsrichter eine Unterlassungsverfügung nur zugunsten der Partei, die die Abhilfe begehrt, nur in dem beantragten Umfang und nur in dem Umfang erlassen, der erforderlich ist, um die durch den Anspruch dieser Person gerechtfertigte konkrete Abhilfe zu gewähren.
Die Parteien vereinbaren, dass der Schiedsrichter den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen Wirkung verleihen muss.
ABONNENT UND UNILINK COMMUNICATIONS STIMMEN ÜBEREIN, DASS ANSPRÜCHE NUR IN DER INDIVIDUELLEN EIGENSCHAFT EINER PARTEI GELTEND GEMACHT WERDEN DÜRFEN UND NICHT IM NAMEN VON ODER ALS TEIL EINER SAMMELKLAGE ODER EINES REPRÄSENTATIVEN VERFAHRENS.
Ferner darf der Schiedsrichter, sofern nicht sowohl der Abonnent als auch UniLink Communications schriftlich etwas anderes vereinbaren, Verfahren oder die Ansprüche von mehr als einer Person nicht zusammenfassen und darf auch sonst keiner Form eines repräsentativen Verfahrens oder Sammelverfahrens vorsitzen. Wird dieser spezifische Absatz als nicht durchsetzbar erachtet, so sind die gesamten Schiedsbestimmungen insgesamt nichtig und unwirksam und hinsichtlich des jeweils betroffenen konkreten Anspruchs ohne weitere Wirkung.
Wenn der Abonnent nicht an diese Schiedsbestimmungen gebunden sein möchte, muss der Abonnent UniLink Communications innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigen: (a) ab dem Datum, an dem diese Schiedsbestimmungen wirksam werden, wenn der Abonnent ein bestehender Kunde ist, oder (b) ab dem Datum, an dem der Abonnent die Dienstleistung(en) erstmals abonniert. Der Abonnent kann per Post an die Adresse für Schiedsmitteilungen (Arbitration Notice Address) widersprechen. Die schriftliche Mitteilung des Abonnenten an UniLink Communications muss den Namen, die Adresse und die UniLink Communications-Kontonummer des Abonnenten enthalten sowie eine eindeutige Erklärung, dass der Abonnent Streitigkeiten mit UniLink Communications nicht nach diesen Schiedsbestimmungen beilegen möchte. Die Entscheidung des Abonnenten, dieser Schiedsbestimmung zu widersprechen, hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beziehung des Abonnenten zu UniLink Communications oder auf die Erbringung von Dienstleistungen an den Abonnenten durch UniLink Communications. Zur Klarstellung: Das Recht des Abonnenten, diesen Schiedsbestimmungen zu widersprechen, gilt nur für die Zukunft und findet keine Anwendung auf frühere Zeiträume. Wenn der Abonnent und UniLink Communications zuvor einer Schiedsvereinbarung zugestimmt haben, entbindet ein Widerspruch gegen diese Schiedsbestimmungen weder den Abonnenten noch UniLink Communications von der Verpflichtung, Ansprüche zu schlichten, die in den Anwendungsbereich dieser früheren Schiedsvereinbarung fallen.
Wird eine Klausel innerhalb dieser Schiedsbestimmungen als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet, wird diese spezifische Klausel von diesen Schiedsbestimmungen abgetrennt, und die übrigen Schiedsbestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.
UNGEACHTET ENTGEGENSTEHENDER BESTIMMUNGEN GILT: FALLS EINIGE ODER ALLE DIESER SCHIEDSBESTIMMUNGEN AUS IRGENDEINEM GRUND ALS NICHT DURCHSETZBAR BESTIMMT WERDEN ODER WENN EIN ANSPRUCH GELTEND GEMACHT WIRD, DER VOM ANWENDUNGSBEREICH DIESER SCHIEDSBESTIMMUNGEN AUSGENOMMEN IST (EINSCHLIESSLICH SOLCHER, HINSICHTLICH DERER DER ABONNENT DIESEN SCHIEDSBESTIMMUNGEN WIDERSPROCHEN HAT), STIMMEN BEIDE PARTEIEN ZU, IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUF JEGLICHES SCHWURGERICHTSVERFAHREN UND JEGLICHES RECHT ZUR TEILNAHME AN SAMMELKLAGEN ZU VERZICHTEN.
Nur für die Zwecke des vorstehenden Satzes gilt: Wird ein solcher Verzicht oder ein Teil davon als nicht durchsetzbar erachtet, wird er von diesen Nutzungsbedingungen abgetrennt, für nichtig und unwirksam erklärt und ohne weitere Wirkung, ohne dass die übrigen hierin festgelegten Schiedsbestimmungen beeinträchtigt werden.
ABONNENT UND UNILINK COMMUNICATIONS STIMMEN ÜBEREIN, DASS DIE FOLGENDEN ANSPRÜCHE ODER STREITIGKEITEN NICHT DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT UNTERLIEGEN:
(a) JEDE INDIVIDUELLE KLAGE, DIE VOM ABONNENT ODER VON UNILINK COMMUNICATIONS IN BEZUG AUF EINE ANGELEGENHEIT ODER EINEN GEGENSTAND ERHOBEN WIRD, DER IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT EINES GERICHTS FÄLLT, DAS AUF DIE ENTSCHEIDUNG VON KLEINFORDERUNGEN BESCHRÄNKT IST.
(b) JEDE STREITIGKEIT ÜBER DIE GÜLTIGKEIT DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE EINER PARTEI.
(c) JEDE STREITIGKEIT, DIE MIT BEHAUPTUNGEN IM ZUSAMMENHANG STEHT ODER DARAUS ENTSTEHT, DIE MIT UNBEFUGTER NUTZUNG ODER UNBEFUGTEM EMPFANG DER DIENSTLEISTUNG VERBUNDEN SIND.
Die vorstehenden Schiedsbestimmungen gelten über die Beendigung dieser Nutzungsbedingungen hinaus fort.
Der Abonnent kann dieser Sektion widersprechen; in diesem Fall gilt die normale Verjährungsfrist. Um zu widersprechen, muss der Abonnent UniLink Communications schriftlich benachrichtigen, indem er innerhalb von 30 Tagen nach (a) dem Datum, an dem diese Bestimmung wirksam wird, wenn der Abonnent ein bestehender Kunde ist, oder (b) dem Datum, an dem der Abonnent die Dienstleistung(en) erstmals abonniert, ein Schreiben an UniLink Communications sendet, adressiert an General Counsel, Litigation, UniLink Communications, 1 Park Plaza, Suite 950, Irvine, CA 92614. Die schriftliche Mitteilung des Abonnenten muss den Namen, die Adresse und die UniLink Communications-Kontonummer des Abonnenten enthalten sowie eine eindeutige Erklärung, dass der Abonnent nicht möchte, dass diese Sektion Anwendung findet.
Diese Sektion gilt über die Beendigung dieser Nutzungsbedingungen hinaus fort.
UniLink Communications haftet nicht für jegliches Versagen von Dienstleistungen, Leistung oder Ausrüstung jeglicher Art (einschließlich UniLink Communications Equipment) aufgrund von Ursachen außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung oder andere Katastrophen; Ausfall der Stromversorgung; jedes Gesetz, jede Anordnung, Verordnung, Weisung, Handlung oder Anfrage der Regierung der Vereinigten Staaten oder einer anderen Regierung, einschließlich bundesstaatlicher und lokaler Regierungen, die Zuständigkeit über UniLink Communications haben oder beanspruchen, oder einer Behörde, Agentur, Kommission, eines Amtes, einer Körperschaft oder sonstigen Einrichtung einer oder mehrerer dieser Bundes-, Landes- oder Kommunalregierungen oder einer zivilen oder militärischen Behörde; nationale Notstände; Aufruhr; Unruhen, Kriege; Nichtverfügbarkeit von Wegerechten oder Materialien; oder Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder andere arbeitsrechtliche Schwierigkeiten.
Zusätzlich zu den Bestimmungen, die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich als über die Beendigung dieser Nutzungsbedingungen hinaus fortgeltend bezeichnet sind, gelten alle Zusicherungen, Gewährleistungen, Freistellungen und Haftungsbeschränkungen über diese Nutzungsbedingungen hinaus fort. Das Recht von UniLink Communications, den Abonnenten zu kontaktieren, gilt ebenfalls über diese Nutzungsbedingungen hinaus fort, es sei denn, der Abonnent widerspricht in der in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Weise. Alle sonstigen Verpflichtungen des Abonnenten und von UniLink Communications aus diesen Nutzungsbedingungen gelten ebenfalls nach Beendigung fort, wenn sie sich auf den Zeitraum vor der Beendigung beziehen oder wenn nach ihrem Inhalt zu erwarten ist, dass sie eine solche Beendigung überdauern.
Diese Nutzungsbedingungen (einschließlich der Nutzungsbedingungen, Acceptable use Policy, Copyright / DMCA Policy, Privacy Policy, SMS/Text Messaging Terms of Service & HUD Compliance Addendum, die hierin durch Bezugnahme einbezogen werden) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Abonnenten und UniLink Communications dar. Keine Zusage, Erklärung oder Gewährleistung, die von einem Agenten oder Vertreter von UniLink Communications im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Installation, der Wartung oder der Entfernung von UniLink Communications-Dienstleistungen oder -Ausrüstung gemacht wird, ist für UniLink Communications bindend, außer soweit hierin ausdrücklich enthalten. Nutzungsbedingungen. Falls eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine andere Bestimmung dieser Vereinbarung, und alle übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam. Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit als übermäßig weit oder ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, wird sie angepasst und ausgelegt, indem sie begrenzt und reduziert wird, sodass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang entsprechend ihrer ursprünglichen Absicht durchsetzbar ist. Weder der tatsächliche Umgang zwischen den Parteien noch Handelsbräuche wirken dahin, eine Bestimmung der Nutzungsbedingungen zu ändern.
Für Mitteilungen zu den Nutzungsbedingungen senden Sie Mitteilungen an:
Beauftragter für Nutzungsbedingungen
UniLink Communications, LLC
1 Park Plaza, Suite 940
Irvine, CA 92614
E-Mail: Terms_of_Service_Agent@unilinkcommunications.com
Zur Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität, zum Schutz der Kunden und zur Einhaltung des Gesetzes verlangt UniLink, dass alle Nutzer diese AUP einhalten.
Die Nutzung der UniLink-Dienstleistungen stellt die Annahme dieser AUP dar.
Abonnenten dürfen keine Aktivitäten ausüben, die die Netzwerkintegrität, -sicherheit oder die rechtmäßige Nutzung gefährden, einschließlich:
Der Dienst darf nicht genutzt werden:
Abonnenten müssen ihre Geräte und Netzwerke absichern, einschließlich verschlüsselter WLAN-Netzwerke.
Ungesicherte WLAN-Router sind untersagt.
Das Versäumnis, Sicherheitsprobleme nach Benachrichtigung zu beheben, stellt einen Verstoß dar.
UniLink kann angemessene Tools zum Netzwerkmanagement einsetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Diese können den Durchsatz oder die Latenz vorübergehend beeinträchtigen.
Abonnenten müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Viren, Würmer, Trojaner, Bots und ähnliche Bedrohungen zu vermeiden.
UniLink kann erforderliche Maßnahmen ergreifen, um sein Netzwerk zu schützen.
UniLink kann Verstöße gegen die AUP untersuchen und Maßnahmen ergreifen, einschließlich:
UniLink ist nicht verantwortlich für etwaige Folgen, die sich aus der Durchsetzung ergeben.
Die Nichtdurchsetzung dieser AUP stellt keinen Verzicht auf die Rechte von UniLink dar.
UniLink kann die AUP jederzeit ändern. Die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.
In Übereinstimmung mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) reagiert UniLink auf gültige Mitteilungen über Urheberrechtsverletzungen.
Mitteilungen müssen Folgendes enthalten:
Senden Sie Mitteilungen an:
DMCA-Beauftragter
UniLink Communications, LLC
1 Park Plaza, Suite 940
Irvine, CA 92614
E-Mail: DMCA_Agent@unilinkcommunications.com
UniLink kann Material, das angeblich Rechte verletzt, entfernen oder den Zugriff darauf sperren und kann den Abonnenten benachrichtigen.
Abonnenten, die wiederholt gegen das Urheberrecht oder diese Richtlinie verstoßen, können eine Kündigung des Dienstes erhalten.
Eine gültige Gegenmitteilung muss Folgendes enthalten:
Sofern der Beschwerdeführer keine Klage erhebt, kann UniLink die Inhalte nach 10–14 Werktagen wiederherstellen.
UniLink kann Abonnenteninformationen offenlegen, soweit dies durch eine DMCA-Vorladung oder gerichtliche Anordnung erforderlich ist.
UniLink behält sich alle Rechte vor, Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen zu verfolgen, die über sein Netzwerk erfolgen.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026
Die folgenden Bedingungen gelten für SMS-/Textnachrichtendienste, die von UniLink Communications, LLC („UniLink“, „wir“, „uns“, „unser“) bereitgestellt werden. Indem Sie sich für den Erhalt von SMS-Nachrichten von UniLink anmelden, stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu:
Durch die Angabe Ihrer Mobiltelefonnummer und das Ankreuzen des SMS-Einwilligungsfeldes in unserem Registrierungsformular erklären Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis, SMS-/Textnachrichten von UniLink Communications zu erhalten. Diese Nachrichten können Folgendes umfassen:
Die Nachrichtenhäufigkeit kann je nach Ihrer Kontoaktivität und dem Dienstbedarf variieren. Sie können mehrere Nachrichten pro Monat im Zusammenhang mit Ihrem Dienst erhalten.
Es können Nachrichten- und Datentarife anfallen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter, um Details zu Ihrem SMS-Tarif zu erhalten. UniLink ist nicht verantwortlich für etwaige Gebühren Ihres Mobilfunkanbieters.
Sie können den Erhalt von SMS-Nachrichten jederzeit abbestellen, indem Sie:
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht und werden keine SMS-Nachrichten mehr von UniLink erhalten, sofern Sie sich nicht erneut anmelden.
Für Hilfe oder Support bezüglich unserer SMS-Nachrichten:
Ihre Mobiltelefonnummer und Ihre SMS-Opt-in-Einwilligung werden NICHT an Dritte oder verbundene Unternehmen zu Marketing- oder Werbezwecken weitergegeben. Wir verwenden Ihre Telefonnummer ausschließlich, um Ihnen die oben beschriebenen dienstbezogenen Mitteilungen zu senden.
Die Einwilligung zum Erhalt von SMS-Nachrichten ist keine Voraussetzung für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen von UniLink Communications. Sie können SMS-Mitteilungen ablehnen und dennoch den Dienst erhalten.
SMS-Nachrichten werden von den großen US-Mobilfunkanbietern unterstützt, darunter AT&T, T-Mobile, Verizon, Sprint und andere teilnehmende Anbieter. Anbieter haften nicht für verspätete oder nicht zugestellte Nachrichten.
Ihr Datenschutz ist uns wichtig. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung, um Informationen darüber zu erhalten, wie wir Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Mobiltelefonnummer, erheben, verwenden und schützen.
UniLink behält sich das Recht vor, diese SMS-Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht. Die fortgesetzte Teilnahme an unserem SMS-Programm nach Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
Bei Fragen zu unserem SMS-Nachrichtenprogramm kontaktieren Sie:
UniLink Communications, LLC
1 Park Plaza, Suite 940
Irvine, CA 92614
Telefon: 800-546-1730
E-Mail: info@unilinkcommunications.com
Zuletzt aktualisiert: 11.20.2025
Diese Zusatzvereinbarung ergänzt und ersetzt, soweit erforderlich, die UniLink Communications, LLC Master Terms of Service („Bedingungen“). Diese Zusatzvereinbarung gilt nur für Abonnenten, die in Immobilien wohnen, die bundes-, landes- oder kommunalen Vorschriften für bezahlbaren Wohnraum unterliegen, einschließlich HUD-geförderter Immobilien.
Alle anderen Abonnenten unterliegen ausschließlich den standardmäßigen Master Terms of Service.
UniLink Communications, LLC („UniLink“) hält alle anwendbaren bundesrechtlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung ein, einschließlich:
UniLink wird bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität), Familienstand, Alter, Behinderung oder einer anderen geschützten Klasse diskriminieren.
UniLink wird angemessene Vorkehrungen und Hilfsmittel für Abonnenten mit Behinderungen gemäß den Standards des ADA und von Section 504 bereitstellen. Diese Vorkehrungen umfassen unter anderem:
Auf Anfrage erklärt sich UniLink damit einverstanden, barrierefreie Kundenservice-Interaktionen bereitzustellen, die mit den Anforderungen von HUD und dem ADA im Einklang stehen.
Für Immobilien, die den HUD-LEP-Standards unterliegen, wird UniLink angemessene Schritte unternehmen, um einen sinnvollen Zugang zu wesentlichen Serviceinformationen für Abonnenten mit begrenzten Englischkenntnissen sicherzustellen. Diese Schritte können umfassen:
Die LEP-Dienstleistungen von UniLink gelten nur für wesentliche Servicekommunikation und nicht für optionale Marketinginhalte.
Bewohner, die in HUD-gefördertem oder reguliertem bezahlbarem Wohnraum leben, haben Anspruch auf die folgenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen:
Bewohner können den Dienst ohne Vertragsstrafe kündigen, wenn:
UniLink darf Mietverhältnisse, Anspruchsberechtigung, Rezertifizierung oder fortlaufende Wohnbeihilfe nicht vom Erwerb optionaler Telekommunikationsdienste abhängig machen.
Bewohner dürfen nicht verpflichtet werden, Geschwindigkeits-Upgrades oder Zusatzdienste über das bundesrechtlich genehmigte Bulk-Service-Niveau hinaus zu erwerben.
Soweit dies durch HUD, LIHTC oder andere zuständige Stellen erlaubt ist, kann UniLink Bulk-Internet im Rahmen eines Rahmenvertrags mit dem Immobilieneigentümer bereitstellen.
Bulk-Servicegebühren dürfen nur dann in der Miete abgebildet werden, wenn dies durch das jeweilige Wohnungsbauprogramm zulässig ist.
Bewohner können Upgrades, Premium-Geschwindigkeiten oder Zusatzdienste direkt bei UniLink erwerben.
Bewohnern werden keine doppelten Gebühren berechnet, wenn sie Teil eines staatlich genehmigten Bulk-Serviceplans sind.
Wenn HUD-Regeln für die Immobilie Bulk-Abrechnung untersagen und/oder wenn der Immobilieneigentümer keinen Bulk-Service anbietet, findet dieser Abschnitt keine Anwendung.
Im größtmöglichen, durch FCC- und HUD-Vorschriften zulässigen Umfang:
Alle Innenverkabelungen, Glasfaserleitungen, Kabel, Verteilfelder, Access Points und Netzwerkausrüstung, die von UniLink installiert werden, bleiben Eigentum von UniLink, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist und/oder im Eigentum der Immobilie steht.
Nur UniLink darf UniLink-eigene und/oder gewartete Ausrüstung warten, verändern oder darauf zugreifen.
Kein anderer Anbieter, Bewohner oder Dritter darf UniLink-eigene oder gewartete Verkabelung oder Ausrüstung ohne schriftliche Genehmigung nutzen oder daran anschließen.
Dieser Abschnitt schränkt nicht das gesetzliche Recht eines Bewohners ein,
Soweit vom Immobilieneigentümer autorisiert und nach FCC-Regeln zulässig:
UniLink kann der exklusive Telekommunikationsanbieter sein, der berechtigt ist, Breitbanddienste innerhalb von Mietflächen, Leasingbüros, Lobbys, digitalen Plattformen oder Leasingmaterialien zu vermarkten, zu bewerben oder zu annoncieren.
Dies ist ausschließlich eine Marketing-Exklusivität und schränkt nicht die Rechte der Bewohner ein, alternative Anbieter zu wählen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
UniLink wird ein angemessener Zugang zu den Gebäudebereichen gewährt, die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich:
Der Zugang wird mit der Hausverwaltung koordiniert und entspricht etwaigen HUD-Regeln zum Gebäudezugang.
Zum Schutz der gebäudeweiten Netzwerkzuverlässigkeit:
Bewohner, Gäste, Dienstleister und Dritte dürfen nicht:
Persönliche Router für Endverbraucher innerhalb der Wohneinheit sind zulässig, solange sie nicht über die Wohneinheit des Bewohners hinaus senden oder UniLink-Systeme stören.
UniLink wird personenbezogene Daten schützen in Übereinstimmung mit:
UniLink wird Teilnehmerdaten gegenüber dem Immobilieneigentümer nicht offenlegen, außer:
Wenn eine Bestimmung dieser Zusatzvereinbarung mit den UniLink Master Terms of Service in Konflikt steht, hat die HUD Zusatzvereinbarung für Bewohner von HUD-geförderten oder staatlich regulierten Immobilien Vorrang.
In allen anderen Fällen bleiben die Master Terms of Service vollständig in Kraft.